Erlaubnisanträge nach § 27f Abs. 1 in Verbindung mit § 9 a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV 2021 für die Veranstaltung von Online-Poker und virtuellen Automatenspielen können bei der GGL, Referat 21, Hansering 15, 06108 Halle (Saale) gestellt werden. Für die zusätzlich notwendige Übersendung der Antragsunterlagen per E-Mail stehen
für den Bereich virtuelle Automatenspiele das Postfach Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
und für den Bereich Online-Poker das Postfach Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zur Verfügung.
Um Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung virtueller Automatenspiele bzw. einzelner virtueller Automatenspiele sowie zur Veranstaltung von Online-Poker bzw. einzelner Varianten des Online-Pokerspiels bearbeiten zu können, werden Nachweise, Erklärungen und Unterlagen benötigt. Welche Antragsunterlagen einem Antrag mindestens beizufügen sind, ist den Merkblättern im Downloadbereich zu entnehmen.
Für die Antragstellung stehen im Downloadbereich zudem ein Antragsformular sowie die Anlage zu den Erklärungen zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Verfügung.
Anträge können auch über das Online-Portal Erlaubnis Veranstaltung von Glücksspiel (Internet) - Dienst Einstiegsseite - Serviceportal (gemeinsamonline.de) gestellt werden.
Hier finden Sie die Datenschutzhinweise zum Online-Dienst Erlaubnis für die Veranstaltung von Online-Glücksspiel.
Antragstellung
Für die Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von Online-Poker und/oder Virtuellem Automatenspiel im Internet und die erforderlichen Angaben und Erklärungen verwenden Sie die Dokumente im Downloadbereich.
Dort stehen Ihnen folgende Dokumente zum Download zur Verfügung:
- Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von erlaubnisfähigen Glücksspielarten
- Hinweise und Merkblätter für die Antragsunterlagen
- Musternebenbestimmungen
- Musterformulare
- Vom Antragsteller auszufüllende Erklärungen
- Dokumente zu LUGAS
- Entscheidungsrichtlinie
- Datenschutzhinweise
Hinweis: Einige Merkblätter, Erklärungen etc. wurden von dem bisher zuständigen Referat 208 des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt entwickelt und wurden zum Großteil bereits vor dem Hintergrund der geänderten Zuständigkeit durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder angepasst. Inhaltlich sind die Merkblätter bis auf Weiteres fortgeltend und für Antragsteller bei der Einreichung von Antragsunterlagen zwingend zu beachten. Bitte beachten Sie in jedem Fall die neue Anschrift:
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Anstalt des öffentlichen Rechts
Hansering 15
06108 Halle (Saale)